HANSA-WERFT®
Yachtbau, Refit, Yacht-Reparatur & Umbau, Yachtcharter, Yachthafen

Yachtcharter AGB

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und Vermieter über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und alle mitreisenden Personen an.

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1. Reservierung und Vertragsabschluß
Mit seiner Unterschrift auf dem Buchungsformular bestätigt der Mieter, an die gewünschte Reservierung 4 Wochen gebunden zu sein. Sollte der Mieter während dieser Zeit keine schriftliche Buchungsbestätigung erhalten, so ist diese Reservierung für ihn hinfällig.

Nach Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung beim Mieter ist eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises auf das von uns angegebene Konto fällig. Damit wandelt sich die Reservierung in eine Festbuchung um.

Der Mieter erhält ca. 6 Wochen vor Reiseantritt eine zweite Rechnung über die noch anfallende Restsumme. Die Restsumme muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt auf das angegebene Konto eingegangen sein.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % ist im Mietpreis enthalten. Sollte die Mehrwertsteuer kurzfristig angehoben werden, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietpreise anzupassen.

Die Buchung ist nach Rücksprache mit der HANSA-WERFT übertragbar.

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2. Rücktritt vom Vertrag
Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Reise ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Im Falle einer schriftlichen Stornierung berechnet der Vermieter wie folgt:

    Eintreffen der schriftlichen Stornierung:
  • bis 6 Wochen vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises
  • bis 4 Wochen vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises
  • unter 4 Wochen vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises

Kann das Boot von uns weitervermietet werden, berechnen wir lediglich 60, - € (inkl. MwSt.) Bearbeitungsgebühr. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

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3. Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, Ihnen die Yacht zur Verfügung zu stellen, so hat er die Möglichkeit, ein ähnliches Schiff mit gleicher Kojenanzahl anzubieten. Sollte auch dies nicht möglich sein, so erhält der Mieter, die von ihm geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

Eine, über dem vereinbarten Charterpreis, liegende Haftung ist ausgeschlossen. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Beschränkungen der Schifffahrt durch z.B. Sperrungen der Wasserstraßen (z.B. durch Havarien an Schleusen, Hoch- oder Niedrigwasser) durch Streiks oder Ähnlichem.

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4. Mietpreis
Der Mietpreis schließt ein: die Miete des Bootes mit der entsprechenden Ausrüstung lt. Inventarliste, die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, die Betreuung am Stützpunkt, ein PKW-Parkplatz auf dem Betriebsgelände, den Verbrauch an Propangas. Alle anderen Betriebsstoffe wie Dieselkraftstoff, Wasser, Fäkalien-Entsorgung, Schmiermittel etc. gehen zu Lasten des Kunden.

Die an Bord befindlichen Bettdecken und Kopfkissen sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen. Sollten eigene Schlafsäcke genutzt werden, bitte unbedingt ein Laken drunter auf die Polster legen. Bettwäsche, Laken und Handtücher können lt. Preisliste gemietet werden. WC-Papier befindet sich an Bord, aus technischen Gründen ist nur dieses zu benutzen.

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5. Haftung des Mieters
Für die Yacht besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500, - €.
Die Selbstbeteiligung ist bei Reiseantritt in voller Höhe in bar als Kaution zu hinterlegen.

Wird die Yacht termingerecht und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben, erhält der Mieter den Betrag in voller Höhe zurück. Bei Beschädigung der Yacht ist der Mieter bis zur Höhe der hinterlegten Kaution ersatzpflichtig; bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter in voller Höhe. Der Mieter haftet ebenfalls für Verdienstausfälle durch Unverfügbarkeit der Yacht durch von ihm verursachte Schäden. Bei Haftpflichtansprüchen von Crew-mitgliedern untereinander empfehlen wir den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung.

Nicht versichert sind die persönlichen Effekten sowie Unfallschäden, die auf der Yacht befindliche Personen erleiden. Dafür ist auch der Vermieter nicht haftbar.

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6. Pflichten des Mieters nach Übergabe / Verhalten bei Schadensfällen u. Havarien
Der Mieter verpflichtet sich, die Yacht mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen, diese mit sämtlichen Zubehör vor Beschädigungen und Zerstörungen zu bewahren, sowie Veränderungen und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Der Motor muss bei Betrieb ständig überwacht werden. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Bei Ereignissen, die ein Schadensrisiko oder einen Schaden selbst beinhalten (Havarien, Grundberührungen usw.), fertigt der Mieter ein umfassendes Protokoll über diese Ereignisse an und sorgt für eine schriftliche Gegenbestätigung durch den Hafenmeister, einen Sachverständigen oder sonstigen Zeugen. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sind polizeilich zu melden und alle notwendigen Unterlagen zur Klärung des Schadens sind sicherzustellen. Bei Beschädigung der Yacht durch Dritte obliegt dem Mieter die Beweispflicht (z.B. durch ein umfassendes Schadensprotokoll) dafür, dass er die Beschädigungen nicht zu vertreten hat. Die Wasserschutzpolizei ist hinzuzuziehen.

Der Mieter darf die Yacht nicht unbeaufsichtigt vor Anker liegen lassen und diese nicht in eine Situation bringen, aus der sie nur mit fremder Hilfe befreit werden kann.

Das Grillen an Bord und der Umgang mit offenem Feuer sind nicht gestattet. Tritt während der Fahrt eine Havarie auf, ist der Vermieter darüber umgehend zu informieren.

Kleinere Reparaturen (bis ca. 100, - €), für deren Kosten der Mieter nicht aufkommen muss (z.B. bei normalen Abnutzungsgebrechen), darf der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter sofort ausführen lassen. Nach Beendigung der Reise sind uns dafür auf jeden Fall die entsprechenden Rechnungen vorzulegen, damit wir die Kosten erstatten können.

Keine Reklamationen kann gegen den Vermieter formuliert werden, wenn die Yacht weniger als 24 Stunden unbeweglich bleibt. Eine Rückzahlung eines Betrages auf Grund eines Genussverlustes folgend einer Havarie wird ausgeschlossen.

Das Bugstrahlruder ist eine zusätzliche Manövrierhilfe beim An- und Ablegen. Ein Ausfall ist Folge übermäßiger und zum Teil falscher Benutzung. Die Yacht ist bei Ausfall des Bugstrahlruders weiterhin voll fahrtüchtig und auf Grund der ohnehin überragenden Fahreigenschaften sicher zu manövrieren, es besteht kein Anspruch auf Minderung des Charterpreises.

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7. übergabe/Rücknahme
Die Übergabe und Rücknahme der Yacht, in unversehrten, ordentlichen und geräumten Zustand, erfolgt verbindlich zu den auf der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen und Uhrzeiten im Yachthafen Stralau. Bei Rücknahme ist die Yacht ebenfalls voll getankt zu übergeben. Sollte es Ihnen unmöglich sein, die Yacht mit vollem Dieseltank zurückzugeben, so berechnen wir den Dieselverbrauch nach Betriebsstunden (4-5 Ltr./Std. zum handelsüblichen Wassertankstellenpreis am Tage der Rückgabe).

Sie werden von uns, anhand einer Checkliste, gründlich eingewiesen, das Inventar wird anhand der Inventarliste auf Vollständigkeit überprüft. Sollte während der Fahrt die Yacht und/oder das Inventar beschädigt werden, bitten wir um eine sofortige Mitteilung um gleichwertigen Ersatz bereitstellen zu können.

Bei technischen Problemen bitten wir Sie uns umgehend zu informieren, um Ihnen prompt weiterhelfen zu können. Die Rufnummern befinden sich an Bord. Bei der Rücknahme nimmt der Vermieter eine Überprüfung der Yacht und seiner Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen.

Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird die Yacht vom Mieter nicht im besenreinen Zustand zurückgegeben, so kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr berechnet werden. Eine Toilettenverstopfung wird mit 120, - € (inkl. MwSt.) berechnet. Sollte der Mieter bei der Rückgabe Schäden verschweigen, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt wurde.

Wird die Yacht nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht. Die Yacht muss zum vereinbarten Zeitpunkt geräumt und im besenreinen Zustand zurückgegeben werden.

Wird die Yacht erst nach Beendigung der Charterzeit zurückgegeben, so hat der Mieter den entstandenen Schaden zu tragen. Für jeden angefangenen Tag der Überschreitung der Charterzeit wird der aktuelle Tagessatz (Wochenpreis : 7 + 25 %) in Rechnung gestellt.

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8. Führerschein/Reviere/Einschränkungen
Der, im Buchungsformular benannte Schiffsführer hat bei Reiseantritt den amtl. Sportbootführerschein Binnen nachzuweisen. Er ist für die Führung der Yacht und die Sicherheit der Crew verantwortlich. Charterer und Schiffsführer müssen nicht die gleiche Person sein. In diesem Fall haften beide für verursachte Schäden gesamtschuldnerisch. Nachtfahrten, sowie das Bergen und Schleppen einer anderen Yacht sind sowohl aus sicherheits- als auch versicherungstechnischen Gründen verboten. Befahren werden dürfen:

  • die Elbe zwischen Havelberg und Dömitz
  • die Oder zwischen Eisenhüttenstadt und der Schwedter Querfahrt
  • sowie alle für Sportmotorboote befahrbaren Wasserstrassen, die dazwischen liegen.

nach gründlicher Einweisung und nur bei Tauchtiefen zwischen 1,4 und 2,0 Metern zu Berg befahren werden.

Bitte beachten Sie die Besonderheiten, die sich aus der Strom-Schifffahrt und dem Befahren von Grenzgewässern ergeben.

An Bord befinden sich das entsprechende Kartenmaterial, Broschüren mit Befahrensregeln und Geschwindigkeiten für Wasserstraßen sowie Fahrverboten und Fahreinschränkungen. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

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9. Verschiedenes

  • Unsere Yachten entsprechen den technischen Bestimmungen, sind CE-zertifiziert und für die Vermietung vom zuständigen WSA zugelassen.
  • Ein Haustier an Bord ist nur nach Absprache erlaubt.
  • Für die Dauer der Reise steht Ihnen ein PKW-Stellplatz auf unserem Werftgelände kostenlos zur Verfügung. Für jeden weiteren benötigten Stellplatz stellen wir Ihnen 1,50 € (inkl. MwSt.) pro Tag in Rechnung. Sie parken auf eigene Gefahr.
  • Wir bitten Sie an Bord Bootsschuhe mit hellen Sohlen zu tragen. Auch Turnschuhe ohne schwarze Sohlen sind möglich.
  • In der Preisliste bzw. auf dem Buchungsformular finden Sie weitere Preisangebote als optionale Sonderausstattung.

Unser Ziel ist es, jedem Mieter einen problemlosen und erholsamen Urlaub im größten, zusammenhängenden Wassersport-Revier in Europa zu ermöglichen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, unsere Yachtcharter-AGB einzuhalten und somit jeder nachfolgenden Chartercrew optimale Startbedingungen zu garantieren.

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10. Gerichtsstand und Gültigkeit
Gerichtsstand u. Erfüllungsort ist Berlin, es gilt deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Werden Teile des Vertrages ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit. Irrtum und Änderung vorbehalten.

Stand 06/2011